Häufige Fragen (FAQ)

1. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Ausbildung zum Legasthenietherapeut bzw. Dyslexietherapeut nach BVL erfüllen?

Personen aus dem pädagogischen, psychologischen und medizinischen Bereich(Lehrer, Sozial-, Diplom- oder Heilpädagogen, Psychologen, Ärzte, Logopäde, Ergotherapeuten u.ä.) erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Ausbildung. Es wird in jedem konkreten Fall individuell entschieden. Haben Sie Interesse an der Ausbildung, kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch. Sie bekommen von uns eine ausführliche Auskunft. Für Quereinsteiger wird in Kürze ein Zusatzmodul angeboten

2. Wird man bei der Suche nach einem Hospitationsort von der Akademie unterstützt?

Sie dürfen gerne an den bereits bestehenden Legatrain-Praxen hospitieren, wir werden uns auch für Sie bei den anderen Anbietern einsetzen und auf Wunsch auch eine Liste von Anbietern für Sie zusammenstellen und mit denen dementsprechend Rücksprache halten. Die Supervisionen werden von uns für Sie durchgeführt.

3. Wie kommt man an die selbständige Arbeit mit den Kindern?

Diese Arbeit darf entweder in einer bereits bestehenden Therapieeinrichtung, bei der Sie sich als Praktikant/in anmelden, durchgeführt werden, am besten an einer staatlichen Einrichtung (diese werden dann von uns angeschrieben) oder sie inserieren in einer örtlichen Zeitung. Eine Mustervorlage bekommen Sie bei uns.

4. Wie viel Zeit nimmt das selbständige Literaturstudium in Anspruch?

Wenn Sie regelmäßig und zielgerichtet mit der Pflichtliteratur arbeiten, benötigen Sie ca. 3,5 Stunden pro Woche.

5. Muss ich die Ausbildungskosten in einem Betrag bezahlen?

Sie dürfen auch in 10 Monatsraten oder bei der Kombi-Ausbildung (zum Legasthenie- und Dyskalkulietherapeuten) in 12 Monatsraten bezahlen. Die Kosten müssen jedoch vor der Abschlussprüfung auf das Konto der Akademie eingegangen sein.

 

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